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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken - Teil 2 -

24.02.2012: Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken - OLG Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011, Az. 5 U 13/09

Das OLG Brandenburg konkretisierte die Grundsatzentscheidung des BGH, welche wir in Teil 1 vorstellten, und entschied mit seinem aktuellen Urteil dass gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen von Schlösser- und Parkanlagen die Rechte des Eigentümers in jedem Fall verletzten, wenn eine Parkordnung existiert, die gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis zulässt, die Schloss- und Parkanlage eingezäunt ist und Hinweisschilder an den Eingängen existieren, die auf das Verbot von gewerblichen Fotoaufnahmen hinweisen.

Das Urteil bringt weiter Licht im Bereich der gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen und ermöglicht den Betroffenen besser mit der aktuellen Situation umzugehen. Fragen der Schuldhaftigkeit der Eigentumsverletzung werden in Teil 3 vorgestellt.

Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.

Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.

Bildquelle: © Rike / PIXELIO    www.pixelio.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 , 64807 Dieburg, Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular-AB?PHPSESSID=677300eb763caa0151debe0957059602

24.02.2012 /

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