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Kategorie Sonstige Rechtsgebiete  

SKY bekommt Konkurrenz!

04.10.2011: Die Vermarktung von TV-Fußballrechten muss geändert werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 04.10.2011 entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen / z.B. SKY, ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen.

Das bedeutet konkret, dass sich im Deutschland nun der Markt im Bezahlfernsehen öffnet und die vorhandenen Anbieter nicht länger Monopol / Exklusivstellungen inne haben.

Im Rahmen dieser Entscheidung hat der EuGH zudem festgestellt, dass es sich bei Fußballspielen nicht um geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt.

Das dürfte sich kurzfristig auf die Preisstrukturen auswirken.

Quelle:
Kanzlei Lenzen Fischer Witteck Jurasik
Rechtsanwalt Dirk Witteck
Kleberstrasse 6-8
63739 Aschaffenburg
Telefon 06021/36580
Telefax 06021/365820
Mail post@rechtsanwalt-witteck.de  
Domain www.rechtsanwalt-witteck.de  

Foto: Rechtsanwalt Dirk Witteck

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

04.10.2011 /

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